Zum 01 April 2008 tritt der neue, bundesweit gültige Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für Medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen in Kraft -
Ab diesem Stichtag erhalten Sie einen Anspruch auf Beiträge in Höhe von bis zu 56 Euro monatlich zu Gunsten einer durch Ihren Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung
Darüber hinaus wird der Ausbau Ihrer Altersversorgung durch einen Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 20 % zur freiwilligen Entgeltumwandlung zusätzlich gefördert.
Der Tarifvertrag verbessert somit die Zukunftssicherung von Medizinischen Fachangestellten und Arzthelferinnen deutlich.
Überzeugen Sie sich selbst: Der neue Tarifvertrag bedeutet bares Geld für Ihre Altersversorgung - und das mit doppelter Arbeitgeberleistung!
Zum Ausbau der betrieblichen
Ein Volltreffer für Ihre Altersversorgung.
Zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag. Dabei haben Sie die Wahl, ob dieser Beitrag zusätzlich zu Ihren vermögenswirksamen Leistungen (vL) gezahlt wird oder ob Sie anstelle der vermögenswirksamen Leistungen lieber einen deutlich höheren steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberbeitrag für Ihre Altersversorgung erhalten möchten.
Beispiel: Vollzeitbeschäftigte (Monatsbetrachtung)